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Start Zeichnungsfrist 20.10.2026 I Fondsstart am 30.11.2026

Neuer Laufzeitenfonds "3 Banken Zinschance 2030"

Ab 20.10.2026 startet die Zeichnungsfrist für unseren neuen Laufzeitenfonds "3 Banken Zinschance 2030" - der Fondsstart erfolgt am 30.11.2026.
Quelle: Shutterstock

Zeichnungsfrist: 20.10.2026 bis 29.11.2026

Fondsstart: 30.11.2026


Das Fondskonzept:

  • Laufzeitenfonds
  • Fondsstart: 30. November 2026 – keine Anschlusskäufe möglich
  • Breit diversifiziertes Anleiheinvestment
  • Optimierte Streuung durch Aufteilung auf rund 100 verschiedene Emittenten
  • Tägliche Liquidität, Ausstieg vor Laufzeitende ist möglich
    • Rücknahmegebühr 0,20%​​​​​​
  • ​​​​Mögliche Zinsausschüttung
  • ​​​​Rücklösung erfolgt zum 31. Oktober 2030


Nähere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:

3 Banken Zinschance 2023 - Präsentation

3 Banken Zinschance 2030 - Termsheet

3 Banken Zinschance 2030 (R) - Basisinformationsblatt

3 Banken Zinschance 2030 (I) - Basisinformationsblatt

3 Banken Zinschance 2030 - Prospekt


Hinweis: Eine Ausgabe von Anteilsscheinen erfolgt ausschließlich per Fondsstart 30. November 2026!

Hinweis: Marktbedingte geringe oder sogar negative Renditen von Geldmarktinstrumenten bzw. Anleihen können den Nettoinventarwert des Investmentfonds negativ beeinflussen bzw. nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken!​​​

Disclaimer

Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Marketing-Mitteilung, welche ausschließlich der Information der Anleger dient und keinesfalls ein Angebot, eine Aufforderung oder eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Anlage oder anderen Produkten darstellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Erstellung. Es können sich auch (je nach Marktlage) jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen ergeben. Die verwendeten Informationen beruhen auf Quellen, die wir als zuverlässig erachten. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen sowie der herangezogenen Quellen übernommen, sodass etwaige Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die insbesondere aus der Nutzung oder Nichtnutzung bzw. aus der Nutzung allfällig fehlerhafter oder unvollständiger Informationen resultieren, ausgeschlossen sind.

Die getätigten Aussagen und Schlussfolgerungen sind unverbindlich und genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse der Anleger hinsichtlich Ertrag, Risikobereitschaft, finanzieller und steuerlicher Situation. Eine Einzelberatung durch eine qualifizierte Fachperson ist notwendig und wird empfohlen.

Vor einer eventuellen Entscheidung zum Kauf der in dieser Publikation erwähnten Investmentfonds sollte das Basisinformationsblatt (BIB) im aktuellen Prospekt/Informationsdokument gem. § 21 AIFMG, als alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentfondsanteilen durchgelesen werden. Das Basisinformationsblatt (BIB) sowie die veröffentlichten Prospekte/ Informationsdokumente gem. § 21 AIFMG der in dieser Publikation erwähnten Fonds in ihrer aktuellen Fassung stehen dem Interessenten in deutscher Sprache auf dieser Website sowie den Zahlstellen des Fonds zur Verfügung. Zu beachten ist weiteres, dass in der Vergangenheit erzielte Erträge keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zulassen. Die dargestellten Wertentwicklungen berücksichtigen keine Ausgabe- und Rücknahmegebühren sowie Fondssteuern.

Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann auch überwiegend in Anteile an Investmentfonds, Sichteinlagen und Derivate investiert werden. Investmentfonds können aufgrund der Portfoliozusammensetzung oder der verwendeten Portfoliomanagementtechniken eine erhöhte Wertschwankung (Volatilität) aufweisen. In von der FMA bewilligten Fondsbestimmungen können auch Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet werden können. Marktbedingte geringe oder sogar negative Renditen von Geldmarktinstrumenten bzw. Anleihen können den Nettoinventarwert von Investmentfonds negativ beeinflussen bzw. nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken.

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