WHISTLEBLOWING

Wichtige Informationen für Hinweisgeber

Mit der „3BG-Integritylinekönnen Sie schnell und einfach Fehlverhalten oder Hinweise zu Fehlverhalten von Mitarbeiter melden. Sie unterstützen uns damit, Missstände rasch zu erkennen und zu beheben und Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner zu schützen. Hinweisgeber sind durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz umfangreich vor Repressalien und ungerechtfertigten Nachteilen geschützt.
 
Geben Sie nur Hinweise ab, bei denen Sie als Hinweisgeber im guten Glauben sind, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen auch wirklich zutreffend sind. Bei Zweifeln stellen Sie den Sachverhalt als Vermutung, Wertung oder Aussage einer anderen Person dar. Für Behauptungen unwahrer Tatsachen über andere Personen können Sie sich strafbar machen.
 
Whistleblowing leistet einen wichtigen Beitrag zur Compliance-Kultur in unserem Unternehmen und fördert unsere Unternehmenswerte.
 
Aus Vertraulichkeitsgründen ist die Meldeplattform extern bei der EQS Group AG gehostet und ermöglicht Ihnen eine gesicherte Kommunikation mit der Meldestelle. Meldung können Sie auch anonym abgeben.
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Wer kann melden?

​​​​​​​Das Hinweisgebersystem „3BG-Integrityline“ steht sämtlichen Personen zur Verfügungen, die beruflich mit der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. in Verbindung stehen und in diesem Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben.
​​​​​​​Als beruflich verbundene Personen sind aktive wie auch ehemalige Mitarbeiter der 3BG, Auftragnehmer oder sonstige vertraglich verbundene Dritte zu verstehen.

​​​​​​​Für Anlegerbeschwerden nutzen Sie bitte unser Beschwerdemanagementsystem.
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